Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 14.05.1985

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.06.1985 - 2 Ss 95/85 - 103/85 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1543
OLG Düsseldorf, 03.06.1985 - 2 Ss 95/85 - 103/85 II (https://dejure.org/1985,1543)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.1985 - 2 Ss 95/85 - 103/85 II (https://dejure.org/1985,1543)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 1985 - 2 Ss 95/85 - 103/85 II (https://dejure.org/1985,1543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3; ZivDienstG § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2429
  • MDR 1985, 1050
  • NStZ 1986, 79 (Ls.)
  • StV 1986, 8
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Soweit der Bundesgerichtshof hiervon Ausnahmen zugelassen hat, betreffen sie andere - nicht vergleichbare - Sachverhalte, nämlich die Beschädigung beweglicher Sachen, vor allem von Kraftfahrzeugen (vgl. BGHZ 66, 239, 241; Urt. v. 5. März 1985, VI ZR 204/83, NJW 1985, 2429), und die werkvertragliche Gewährleistungshaftung bei Bauleistungen (BGHZ 99, 81 f. ).
  • OLG Bremen, 28.08.1995 - Ss 120/94

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Dienstflucht; Verhängung einer

    Denn maßgebliches Kriterium ist nicht die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft, sondern die Bedeutung des Grundrechts der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG ), das in Art. 4 Abs. 3 , Art. 12 a Abs. 2 Satz 3 GG eine besondere Ausprägung für Kriegsdienstverweigerer erfahren hat (vgl. BVerfGE 23, 191, 205; OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2429 ; HansOLG Bremen, StV 1989, 395 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß sich diese verfassungsrechtlichen Erwägungen zu Art. 103 Abs. 3 GG nicht auf Totalverweigerer aus religiösen Gründen beschränken, sondern gleichermaßen Geltung beanspruchen können für Zivildienstverweigerer aus ethischen oder weltanschaulichen Gründen, die ihre Gewissensentscheidung erst während der Ableistung des Ersatzdienstes getroffen haben (vgl. BVerfG NJW 1984, 1675 ; BayObLG, StV 1983, 369 ; OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2429 = StV 1986, 8; OLG Karlsruhe, NStZ 1990, 41 ).

    Für einen den Fällen zivildienstverweigernder Zeugen Jehovas vergleichbaren Gewissenskonflikt wird im Zusammenhang mit der Frage der Doppelbestrafung von einem Teil der Rechtsprechung in Anlehnung an einen Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1984, 1675, 1676) allerdings verlangt, daß "die karitative oder soziale Tätigkeit aufgrund verbindlicher Anordnung im Rahmen des Zivildienstes als solche den Betroffenen in einen schweren inneren Konflikt führt, in dem er sich aus innerer Notwendigkeit für die Verweigerung des Zivildienstes entscheidet" (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2429, 2430; BayObLG StV 1985, 315, 316; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 41 ff.).

  • BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86

    Geldbuße wegen der Weigerung sein Kind einzuschulen

    Diese Rechtsprechung hat der Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 28.02.1984 (NJW 1984, 1675) bekräftigt, indem er ausgeführt hat, daß ohne die Anerkennung die fortdauernde Verweigerung von Dienstpflichten keine einheitliche Tat im Sinn von Art. 103 Abs. 3 GG unter dem Gesichtspunkt einer fortwirkenden Gewissensentscheidung darstelle (vgl. hierzu auch OLG Celle JZ 1985, 954; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2429 mit Anmerkung NStZ 1986, 79ff.).
  • OLG Braunschweig, 01.09.1997 - Ss 27/97
    Dem ist die Rechtsprechung der Strafgerichte gefolgt (vgl. BGH JZ 1971, 190; BayObLG NJW 1970, 1513, 1514; OLG Celle JZ 1985, 954, 955; OLG Düsseldorf StV 1986, 8, 9).
  • KG, 13.10.1994 - 1 Ss 139/94
    Bei einem Totalverweigerer kann eine ernsthafte Gewissensentscheidung als Motiv seines Handelns daher nur dann angenommen werden, wenn die karitative oder soziale Tätigkeit aufgrund verbindlicher Anordnung im Rahmen des Zivildienstes als solche den Betroffenen in einen schweren inneren Konflikt führt, in dem er sich aus innerer Notwendigkeit für die Verweigerung des Zivildienstes entscheidet (vgl. BVerfG NJW 1984, 1675 [1676]; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2429 [2430]).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.05.1985 - 1 Ss 14/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2476
OLG Celle, 14.05.1985 - 1 Ss 14/85 (https://dejure.org/1985,2476)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.05.1985 - 1 Ss 14/85 (https://dejure.org/1985,2476)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - 1 Ss 14/85 (https://dejure.org/1985,2476)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2428
  • StV 1986, 8
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.1985 - 1 Ss 14/85
    Das Schöffengericht hat in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.1968 (BVerfGE 23, 191 = NJW 1968, 982 [BVerfG 05.03.1968 - 2 BvR 354/66] ) die Ansicht vertreten, einer erneuten Verurteilung stehe das Verbot der Doppelbestrafung des Artikel 103 Abs. 3 GG entgegen, und hat das Verfahren eingestellt.

    "Soweit (Wenn) im Falle von Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas Art. 103 Abs. 3 GG einer erneuten Bestrafung wegen wiederholter Nichtbefolgung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst entgegenstand, folgte (so folgt) das Verbot einer nochmaligen Bestrafung nicht aus dem formalen Gesichtspunkt ihrer Religionszugehörigkeit, sondern daraus, daß bei ihnen die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit ihrer Gewissensentscheidung "klar erwiesen" war (BVerfGE 23, 191, 205 [BVerfG 05.03.1968 - 2 BvR 354/66] ).".

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.1968 (a.a.O.) gibt darüber keine Auskunft.

  • BVerfG, 20.12.1982 - 2 BvR 1272/82

    Neuerliche Befehlsverweigerung durch nichtanerkannten Kriegsdienstverweigerer und

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.1985 - 1 Ss 14/85
    In der in NJW 1983, 1600 [BVerfG 20.12.1982 - 2 BvR 1272/82] abgedruckten Entscheidung sieht das Bundesverfassungsgericht den Unterschied zu seiner früheren Entscheidung aus dem Jahre 1968 darin, daß dort der Beschuldigte als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, seine Gewissensentscheidung also festgestellt war.

    Davon abgesehen sind - anders als das Schöffengericht meint - die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.1968 dargelegten Grundsätze zum Verbot der Doppelbestrafung auf eine Gehorsamsverweigerung nicht anwendbar (vgl. BVerfG NJW 1983, 1600 [BVerfG 20.12.1982 - 2 BvR 1272/82] ; BGH JZ 1971, 190).

  • BVerfG, 28.02.1984 - 2 BvR 100/84

    Mehrfachverurteilung wegen Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.1985 - 1 Ss 14/85
    Nachdem das BayObLG in dem Urteil vom 14.03.1983 (StrVert 1983, 369) eine entsprechende Anwendung für zulässige erachtet hat, hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen vom 28.02.1984 - 2 BvR 1985, 83 - und - 2 BvR 100/84 - (letzere abgedruckt in NJW 1984, 1675 [BVerfG 28.02.1984 - 2 BvR 100/84] ) klarstellend entschieden:.

    Darauf nimmt das Bundesverfassungsgericht auch in seiner Entscheidung vom 28.02.1984 - 2 BvR 100/84 - Bezug.

  • BGH, 13.10.1970 - 1 StR 434/70

    Fortgesetzte Gehorsamsverweigerung - Die Wehrdienstverpflichtung - Das Verbot der

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.1985 - 1 Ss 14/85
    In einer einen Fall der Gehorsamsverweigerung betreffenden Entscheidung hat der BGH (JZ 1971, 190 [BGH 13.10.1970 - 1 StR 434/70] ) die Ansicht vertreten, daß die Erweiterung des Begriffs "dieselbe Tat" durch die Besonderheit des Tatbestands der Dienstflucht aus Gewissensgründen gerechtfertigt ist.

    Davon abgesehen sind - anders als das Schöffengericht meint - die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.1968 dargelegten Grundsätze zum Verbot der Doppelbestrafung auf eine Gehorsamsverweigerung nicht anwendbar (vgl. BVerfG NJW 1983, 1600 [BVerfG 20.12.1982 - 2 BvR 1272/82] ; BGH JZ 1971, 190).

  • OLG Celle, 22.01.1970 - 1 Ss 343/69
    Auszug aus OLG Celle, 14.05.1985 - 1 Ss 14/85
    Der Senat hält nicht an der in seinem Urteil von 22.01.1970 - 1 Ss 343/69 - (abgedruckt in JZ 1970, 610 = NJW 1970, 1090 [OLG Celle 22.01.1970 - 1 Ss 343/69] ) vertretenen Ansicht fest, die in der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dargelegten Grundsätze zum Verbot der Doppelbestrafung seien nur auf Angehörige der Zeugen Jehovas und nicht auch auf andere sogenannte Totalverweigerer anzuwenden.

    In seiner Entscheidung vom 22.01.1970 (a.a.O.) hat der Senat bereits auf die Notwendigkeit eines vorausgegangenen Anerkennungsverfahrens hingewiesen.

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.1985 - 1 Ss 14/85
    In einer einen Fall der zweiten Verhängung von Arrest als Disziplinarmaßnahme vor einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer betreffenden Sache hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 1970, 1731) zum Ausdruck gebracht: Die vor der Anerkennung noch bestehende Unsicherheit über das Vorliegen einer ernsthaften Gewissensentscheidung führt wegen der Gefährdung der Einsatzbereitschaft zu der Verpflichtung, vorerst noch Dienst zu leisten.
  • OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97

    Eigenmächtiges Fernbleiben von der Truppe, Fahnenflucht, Verbot der

    Die von dem Bundesverfassungsgericht in der oben erwähnten Entscheidung entwickelten Grundsätze zu dem Verbot der Mehrfachbestrafung sind zwar, wie das Amtsgericht zu Recht angenommen hat, nicht nur auf Angehörige der Zeugen Jehovas, sondern grundsätzlich auch auf "Totalverweigerer" anwendbar, die nicht zu dieser Glaubensgemeinschaft gehören (vgl. BVerfGE NJW 1984, 1675; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG StV 1983, 369).

    Vor der rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann daher eine möglicherweise getroffene Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht entsprechend den von dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 07.03.1968 entwickelten Grundsätzen zum dem die gesamte Handlungsweise beherrschenden Tatbestandsmerkmal werden und nicht Bindeglied der mehreren äußeren Handlungen zu einer einheitlichen Handlung sein (vgl. BVerfGE NJW 1970, 1731; NJW 1983, 1600; NJW 1984, 1675, BGH JZ 1971, 190; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG NJW 1970, 1513).

  • OLG Bremen, 28.08.1995 - Ss 120/94

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Dienstflucht; Verhängung einer

    Diese zunächst für Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas entwickelten Grundsätze finden auch Anwendung auf andere Totalverweigerer, deren Verweigerung auf einer vergleichbaren Gewissensentscheidung beruht (vgl. BVerfG, NJW 1984, 1675 ; OLG Celle, NJW 1985, 2428 ; OLG Frankfurt, StV 1989, 107 ).
  • BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86

    Geldbuße wegen der Weigerung sein Kind einzuschulen

    Diese Rechtsprechung hat der Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 28.02.1984 (NJW 1984, 1675) bekräftigt, indem er ausgeführt hat, daß ohne die Anerkennung die fortdauernde Verweigerung von Dienstpflichten keine einheitliche Tat im Sinn von Art. 103 Abs. 3 GG unter dem Gesichtspunkt einer fortwirkenden Gewissensentscheidung darstelle (vgl. hierzu auch OLG Celle JZ 1985, 954; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2429 mit Anmerkung NStZ 1986, 79ff.).
  • OLG Braunschweig, 01.09.1997 - Ss 27/97
    Dem ist die Rechtsprechung der Strafgerichte gefolgt (vgl. BGH JZ 1971, 190; BayObLG NJW 1970, 1513, 1514; OLG Celle JZ 1985, 954, 955; OLG Düsseldorf StV 1986, 8, 9).
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